
Frequenz
In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen. Wir besprechen, aus welchem Grund und mit welchen Hoffnungen und Erwartungen Sie eine psychotherapeutische Behandlung in Erwägung ziehen. Anschließend entscheiden wir, ob wir gemeinsam arbeiten wollen. Das Erstgespräch ist ein wesentlicher Bestandteil der Therapie und deshalb kostenpflichtig.
Wie lange eine Psychotherapie dauert, ist nicht verallgemeinerbar. Die Dauer ist abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen. Ebenso verhält es sich mit den Intervallen. In der Regel bieten vor allem zu Beginn kürzere (beispielsweise wöchentliche oder zweiwöchentliche) Intervalle eine gute Grundlage für einen kontinuierlichen psychotherapeutischen Prozess.
Kosten & Dauer
Einzelsetting 80€ (50 Minuten)
Paarsetting 130€ (75 Minuten)
Weitere Settings (beispielsweise Familiensetting) sind nach vorheriger Absprache möglich.
Die Vergütung der Honorare erfolgt per Überweisung. Eine entsprechende Honorarnote wird Ihnen ausgestellt.
Da ich derzeit noch in Ausbildung unter Supervision bin, ist eine Rückerstattung durch die Österreichische Gesundheitskasse momentan nicht möglich.
Viele private Krankenversicherungen gewähren eine (Teil-)Refundierung. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrer Versicherung auf.
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir dies spätestens 24 Stunden im Voraus per Mail oder telefonisch mitzuteilen.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Höhe des vollen Preises (siehe oben) zu verrechnen.
Was heißt „in Ausbildung unter Supervision“ und „in Fachausbildung unter Lehrsupervision“?
Ich befinde mich derzeit in der letzten Phase meiner umfassenden Ausbildung zur Psychotherapeutin. Während dieser Phase werde ich von erfahrenen und qualifizierten langjährigen Psychotherapeut:innen begleitet, die als Supervisor:innen fungieren. Diese Supervision gewährleistet, dass Sie als Klientinnen und Klienten stets eine qualitativ hochwertige und fachlich fundierte Therapie erhalten.
Für Sie entsteht kein qualitativer oder finanzieller Nachteil.
Verschwiegenheit
Psychotherapeut:innen sowie Ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wenn Sie noch weitere Fragen oder Anliegen haben, können diese gerne persönlich besprochen werden.
